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Wirtschaftsrecht
04.01.2016
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission : EU-Bankenabwicklung jetzt voll funktionsfähig

Der einheitliche Abwicklungsmechanismus in der EU-Bankenunion ist seit dem 1.1.2016 voll einsatzfähig.

Für den Fall, dass eine Bank trotz verstärkter Aufsicht in ernsthafte Schwierigkeiten gerät, gewährleistet der Mechanismus eine effiziente Abwicklung bei minimalen Kosten für die Steuerzahler und die Wirtschaft. "Nun werden die Fehler von Banken nicht länger auf den Schultern so vieler lasten", sagte der für Finanzstabilität zuständige EU-Kommissar Jonathan Hill. Der einheitliche Abwicklungsmechanismus stützt sich auf einen Ausschuss für die einheitliche Abwicklung und einen einheitlichen Abwicklungsfonds.

Der Ausschuss für die einheitliche Abwicklung ist die für die Bankenunion zuständige europäische Abwicklungsbehörde. Den Vorsitz führt Elke König, die frühere Chefin der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Der Ausschuss wird eng mit den nationalen Abwicklungsbehörden der teilnehmenden Mitgliedstaaten zusammenarbeiten.

Der Ausschuss nimmt besondere Aufgaben im Zusammenhang mit der Abwicklung von Banken, die von einem Ausfall betroffen oder bedroht sind, und mit der Vorbereitung von Abwicklungen wahr. Unter Aufsicht des Ausschusses wird ein einheitlicher Abwicklungsfonds errichtet, damit bei der Umstrukturierung von Kreditinstituten eine finanzielle Unterstützung sichergestellt werden kann.

Der Ausschuss wurde gemäß der Verordnung über den einheitlichen Abwicklungsmechanismus eingerichtet, die am 19.8.2014 in Kraft getreten ist. Der Ausschuss ist seit dem 1.1.2015 funktionsfähig.

(PM vom 4.1.2016)

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