BR: ESUG und Regulierung des Grauen Kapitalmarkts beschlossen
Am 25.11.2011 hat der Bundesrat in seiner 890. Sitzung das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) und das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts beschlossen.
Mit dem ESUG soll die Restrukturierung von Unternehmen deutlich erleichtert und gleichzeitig die bestmögliche Befriedigung der Gläubiger bewahrt werden. Auch soll der Gläubigereinfluss insbesondere bei der Auswahl des Verwalters gestärkt. werden.
Mit dem Gesetz zur der Regulierung des „Grauen Kapitalmarkts" soll der Anlegerschutz gestärkt werden und zwar vor allem durch anlegergerechte Beratung, Offenlegung von Provisionen sowie Protokollierung der Beratungsgespräche.