Deutscher SEPA-Rat: EP-Vorschlag einer Kontinuitätsregel bei Lastschriftverfahren begrüßt
Die Bundesregierung, die Deutsche Bundesbank und der Deutsche SEPA-Rat unterstützen den Vorschlag des Wirtschafts- und Währungsausschusses des EU-Parlaments (ECON-Ausschuss), die Nutzung bestehender Einzugsermächtigungen nach dem Auslaufen der nationalen Verfahren ab 2014 gesetzlich zu regeln. Durch ergänzende Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute könnten bestehende Einzugsermächtigungen dann weiter verwendet und damit eine unbürokratische Umstellung auf das neue Format im Wege der sog. Mandatsmigration erleichtert werden.
(PM BMF vom 21.10.2011)