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Wirtschaftsrecht
18.08.2020
Wirtschaftsrecht
BaFin : EBA will Interaktion mit Bankenbranche auf ein Minimum beschränken

Die Europäische Bankenaufsicht EBA hat wegen der Corona-Krise ihr Arbeitsprogramm überarbeitet und die neue Fassung am 14.8.2020 veröffentlicht. Sie zielt darauf ab, die Interaktion mit der Bankenbranche auf ein Minimum zu beschränken, um den Instituten die Möglichkeit zu geben, sich auf ihr Kerngeschäft zu konzentrieren.

Die EBA leitet im weiteren Jahresverlauf nur noch dann Konsultationen ein, wenn sie diese als kritisch erachtet. Die Veröffentlichung und Umsetzungsfristen für technische Standards sowie die Datensammlungen für Ad-hoc-Analysen wurden in der Regel bereits verschoben. Solche Maßnahmen sind in der überarbeiteten Fassung des Arbeitsprogramms kenntlich gemacht.

(Meldung BaFin vom 17.8.2020)

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