OLG Stuttgart: „Durchrostung" i. S. einer entsprechenden Herstellergarantie bei Neufahrzeugen
Mit Urteil vom 14.10.2008 - 1 U 74/08 - hat das OLG Stuttgart entschieden: Der Begriff der "Durchrostung" im Sinne einer entsprechenden Herstellergarantie bei Neufahrzeugen umfasst nicht jeden äußerlich sichtbaren und optisch störenden Rostansatz der Fahrzeugkarosserie. Erforderlich ist vielmehr, dass die Korrosion ein solches Ausmaß erreicht hat, dass aus technischen Gründen Maßnahmen erforderlich sind, um eine unmittelbar bevorstehende vollständige Durchrostung zu verhindern oder die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs nicht zu gefährden.