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Wirtschaftsrecht
07.08.2013
Wirtschaftsrecht
BGH: Durchgriffswirkung einer Anfechtung bei Verwertung einer für ein Gesellschafterdarlehen bestellten Sicherung

Der BGH hat mit Urteil vom 18.7.2013 – IX ZR 219/11 - entschieden: Wird eine für ein Gesellschafterdarlehen anfechtbar bestellte Sicherung verwertet, greift die Anfechtung mangels einer Sperrwirkung des Befriedigungstatbestandes auch dann durch, wenn die Verwertung länger als ein Jahr vor der Antragstellung erfolgte. Eine von der Schuldnerin zur Sicherung eines Darlehens gewährte Forderungsabtretung ist anfechtbar, wenn der Gesellschafter der Schuldnerin mit 50 v. H. an der darlehensgebenden Gesellschaft beteiligt und zugleich deren alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer ist.

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