OLG Karlsruhe: Durchführung eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens trotz Vergleichsangebots
Das OLG Karlsruhe hat mit Beschluss vom 30.4.2013 – 12 W 5/12 - entschieden: Das Beharren auf der Durchführung eines aktienrechtlichen Spruchverfahrens trotz Vergleichsangebots ist für sich genommen nicht rechtsmissbräuchlich, auch wenn sich die Weiterverfolgung des Antrags nachträglich als wirtschaftlich wenig sinnvoll darstellt (Anschluss an: OLG Düsseldorf AG 2011, 459 – juris-Rn. 34; OLG Stuttgart AG 2010, 758 – juris-Rn. 59).