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Wirtschaftsrecht
17.02.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Doppelte Schriftform in einem Mietvertrag über Gewerberäume

Der BGH hat mit Beschluss vom 25.1.2017 – XII ZR 69/16 - entschieden: Eine in einem Mietvertrag über Gewerberäume enthaltene sog. doppelte Schriftformklausel kann im Falle ihrer formularmäßigen Vereinbarung wegen des Vorrangs der Individualvereinbarung nach § 305 b BGB eine mündliche oder auch konkludente Änderung der Vertragsabreden nicht ausschließen.

 

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