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Wirtschaftsrecht
24.04.2018
Wirtschaftsrecht
BGH: Direktanspruch des unberücksichtigten Gläubigers gegen den Liquidator einer gelöschten GmbH

Der BGH hat mit Urteil vom 13.3.2018 – II ZR 158/16 – entschieden: a) § 73 Abs. 3 GmbHG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.

b) Ein Liquidator einer GmbH, der bei der Verteilung des Gesellschaftsvermögens an die Gesellschafter eine Verbindlichkeit der Gesellschaft gegenüber einem Gläubiger nicht berücksichtigt hat, ist dem Gläubiger analog § 268 Abs. 2 Satz 1, § 93 Abs. 5 AktG unmittelbar zum Ersatz bis zur Höhe der verteilten Beträge verpflichtet, wenn die Gesellschaft bereits im Handelsregister gelöscht ist.

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