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Wirtschaftsrecht
02.08.2019
Wirtschaftsrecht
BaFin: Directors‘ Dealings – Anhebung des Schwellenwerts auf 20000 Euro geplant

Die BaFin plant, den Schwellenwert für Eigengeschäfte von Führungskräften (Directors Dealings) anzuheben. Die Aufsicht will dazu eine Allgemeinverfügung erlassen, die sie bis zum 31.8.2019 zur Konsultation stellt. Danach müssen Führungskräfte vom 1.1.2020 an derartige Geschäfte erst melden, wenn diese innerhalb eines Kalenderjahres ein Gesamtvolumen von 20000 Euro erreichen. Bisher liegt der Schwellenwert laut Art. 19 Abs. 9 Marktmissbrauchsverordnung (MAR) bei 5000 Euro. Die nationalen Aufsichtsbehörden können aber unter bestimmten Voraussetzungen beschließen, den Schwellenwert auf 20000 EUR anzuheben. Von dieser Möglichkeit will die BaFin nun Gebrauch machen, indem sie eine Allgemeinverfügung veröffentlicht.

(Meldung BaFin vom 25.7.2019)

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