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Wirtschaftsrecht
14.03.2019
Wirtschaftsrecht
OLG Karlsruhe: Dieselskandal – Vorliegen einer vorsätzlich sittenwidrigen Schädigung durch die Volkswagen AG

In einem vor dem OLG Karlsruhe geführten Verfahren (Az.: 13 U 142/18) begehrt ein Fahrzeugkäufer von der Volkswagen AG als Herstellerin eines mit einer nach Ansicht des BGH (BGH, Beschluss vom 8.1.2019 – VIII ZR 225/17) unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs u. a. wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung Schadensersatz in Form der Erstattung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeugs. In einem ausführlichen Hinweisbeschluss vom 5.3.2019 hat (13 U 142/18) auf seine vorläufige Rechtsauffassung hingewiesen, wonach nach derzeitigem Sach- und Streitstand Ansprüche des Klägers gegen die Volkswagen AG auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung nach §§ 826, 31 BGB bzw. 831 BGB begründet sein dürften. In erster Instanz hatte das LG Offenburg (3 O 111/17) einen Schadensersatzanspruch des Käufers gegen die Volkswagen AG wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung angenommen und die Beklagte zur Erstattung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung für gefahrene Kilometer Zug um Zug gegen Übereignung des Fahrzeuges verurteilt.

(PM OLG Karlsruhe – Zivilsenate Freiburg – vom 5.3.2019)

 

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