BGH: Dieselben Buchstaben in unterschiedlicher Reihenfolge können Verwechslungsgefahr beinhalten
Mit Urteil vom 5.3.2015 – I ZR 161/13 - hat der BGH entschieden: Zeichen, die aus denselben, jedoch in unterschiedlicher Reihenfolge angeordneten Buchstaben oder Silben gebildet sind (hier „IPS“ und „ISP“), erwecken regelmäßig einen klanglich ähnlichen Gesamteindruck, wenn sie bei einer Aussprache der Buchstaben oder Silben (hier „i-pe-ess“ und „i-ess-pe“) dieselbe Vokalfolge (hier „i-e-e“) aufweisen.