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Wirtschaftsrecht
11.03.2016
Wirtschaftsrecht
OLG Celle : Die auf eine GmbH übertragenen Gründungskosten sind in der Satzung konkret zu benennen

Das OLG Celle hat mit Beschluss vom 11.2.2016 – 9 W 10/16 - entschieden: Soll bei der Gründung einer GmbH in deren Satzung der Gründungsaufwand auf die Gesellschaft übertragen werden, so reicht dafür die Formulierung: "Die Kosten der Gründung der Gesellschaft bis zu einem Betrag von 3.000 € trägt die Gesellschaft" nicht aus. Vielmehr ist es aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden, wenn das Registergericht die namentliche Nennung derjenigen Gründungskosten verlangt, die die Gesellschaft tragen soll.

 

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