OLG Nürnberg: Die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" als Rechtsformvariante, nicht als andere Rechtsform
Das OLG Nürnberg hat mit Beschluss vom 5.2.2014 - 12 W 351/14 - wie folgt entschieden:
1. Die „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" stellt lediglich eine Rechtsformvariante einer Partnerschaft ohne eine derartige Haftungsbeschränkung dar, keine andere Rechtsform.
2. Auch bei einer „Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung" ist im Partnerschaftsregister in der Rubrik „Rechtsform" (Spalte 4, Buchstabe a des Registers) lediglich die Bezeichnung „Partnerschaft" - ohne den Zusatz „mit beschränkter Berufshaftung" - einzutragen.