Bundestag: Die Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes
Die Novellierung des Erneuerbare Energien-Gesetzes ist Thema einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie. Die Anhörung wird am Montag, den 2. Juni 2014, um 12.00 Uhr im Europasaal (4.900) des Paul-Löbe-Hauses beginnen. Sie soll bis 17.30 Uhr dauern. Die Anhörung soll sich in drei Blöcke aufteilen.
Beim ersten Themenblock (12.00 bis 13.30 Uhr) geht es um die Ziele der EEG-Novelle/Förderziele, Sicherstellung des Ausbaus der erneuerbaren Energien/Ausbaupfade; Durchbrechen der Kostendynamik und die Höhe der Einspeisetarife. Sachverständige sind: Jochen Homann, Bundesnetzagentur; Hildegard Müller, BDEW; Professor Manuel Frondel, RWI; Martin Grundmann, ARGE Netz GmbH & Co. KG; Claudius da Costa Gomez, BBE; Björn Klusmann, juwi AG; Boris Schucht, 50Hertz; Hermann Falk, BEE; Thomas Pregger, DLR.
Beim zweiten Themenblock von 14.00 bis 15.30 Uhr geht es um die Marktintegration der erneuerbaren Energien (Direktvermarktung, Ausschreibungen). Sachverständige sind: Hildegard Müller, BDEW; Stefan-Jörg Göbel, Statkraft; Prof. Marc Oliver Bettzüge, EWI Köln; Peter Reitz, EEX AG; Daniel Hölder, BBE; Jörg Müller, ENERTRAG; Michael Wübbels, VKU; Prof. Dr. Uwe Leprich; Thomas E. Banning, Bündnis Bürgerenergie.
Im dritten Themenblock von 16.00 bis 17.30 Uhr werden die Entlastungsregelungen für die energieintensiven Betriebe („Industrieprivileg") und die Eigenstromregelung („Eigenstromprivileg") behandelt. Sachverständige sind: Markus Kerber, BDI; Achim Dercks, DIHK; Jörg Rothermel, VCI/EID; Naemi Denz, VDMA; Holger Krawinkel, vzbv; Stephan Kohler, dena; Professor Uwe Leprich; Felix Christian Matthes, Öko-Institut sowie ein Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
Ziel des von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbare Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts (18/1304) ist es, „die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil erneuerbarer Energie konsequent und planvoll fortzuführen". Weiter heißt es: „Zugleich soll diese Novelle die Kostendynamik der vergangenen Jahre beim Ausbau der erneuerbaren Energien durchbrechen und so den Anstieg der Stromkosten für Stromverbraucher begrenzen." Daher soll der Ausbaupfad für Energieerzeugungsanlagen begrenzt werden. Darüber hinaus sollen spätestens 2017 die finanzielle Förderung und ihre Höhe für die erneuerbaren Energien über Ausschreibungen ermittelt werden. Außerdem soll die Direktvermarktung von aus erneuerbaren Energien erzeugtem Strom zunächst für bestimmte Neuanlagen verpflichtend werden. An den Kosten des Ausbaus erneuerbarer Energien (EEG-Umlage) sollen alle Stromverbraucher „in adäquater Weise" beteiligt werden, ohne dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der stromintensiven Industrie gefährdet würde. Daher sieht der Entwurf eine „ausgewogene" Regelung für eigenerzeugten und selbst verbrauchten Strom vor. Als wesentliches Ziel des Entwurfs wird formuliert, die EEG-Umlage in den nächsten Jahren auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren.
(hib-Meldung vom 9.5.2014)