OLG Düsseldorf: Die Anlage 2 zu § 14 BGB-InfoV enthält lediglich ein Muster zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung (Entscheidungsreport)
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 2.3.2010 - 24 U 136/09
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Leitsatz
Die Anlage 2 zu § 14 Abs. 1, 3 BGB-InfoV enthält keine Vorschriften zur Gestaltung der Widerrufsbelehrung, sondern nur ein Muster, dessen sich der Unternehmer bedienen kann, aber nicht bedienen muss. Der bei der Finanzierung verbundener Verträge erforderlichen qualifizierten Widerrufsbelehrung bedarf es im Fall von Kauf- und Verbraucher-Leasingverträgen nicht, weil es sich nicht um verbundene Verträge handelt.
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Lesen Sie hierzu den Entscheidungsreport von Anna Auerbach, LL.M (University of Sydney), RAin, BMH Bräutigam & Partner, Berlin