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Wirtschaftsrecht
03.05.2013
Wirtschaftsrecht
BMF: Deutschland und Frankreich drängen auf Verschärfung der europäischen Regulierungen gegen Geldwäsche

Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble und der französische Finanz- und Wirtschaftsminister PierreMoscovicihaben sich am 24.4.2013 ineinem Brief an die Europäische Kommission gewandt und fordern ein ambitioniertes europäisches Vorgehen gegenGeldwäsche und Finanzkriminalität. Unmittelbar vor Beginn der Verhandlungen zur vierten Geldwäsche-Richtlinie in Brüssel rufen Frankreich und Deutschland die EU-Kommission auf, eine Führungsrolle im Kampf gegen Geldwäsche einzunehmen. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Entwicklung einer angemessenen Risikomanagementstrategie durch die Europäische Kommission. Diese sollte als Leitlinie für Finanzinstitute imKampf gegen Geldwäsche dienen. Frankreich und Deutschland drängen auch auf eine bessere Harmonisierung der nationalen Anti- Geldwäsche Regeln. Die 4. Geldwäsche-Richtlinie sollte genutzt werden, um es den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, den wirklich wirtschaftlich Berechtigten von Stiftungen und anderen Rechtsformen juristischer Personen zu identifizieren. Dies wäre eine entscheidende Verbesserung bei der Transparenz von Geldströmen. Frankreich und Deutschland bitten die Europäische Kommission, die Umsetzung der europäischen Anti-Geldwäscheregeln in den Mitgliedstaaten zu begleiten und zu kontrollieren. Ferner schlagen sie vor, dass die EU weltweit den Kampf gegen Finanzkriminalität anführt und eine europäische Politik gegen nicht-kooperative Jurisdiktionen entwickelt. Dies würde dazu beitragen, Schwierigkeiten und Hindernisse im Kampf gegen Steuerhinterziehung und Geldwäsche zu reduzieren. Insbesondere sollte die Europäische Kommission mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, nicht-kooperative Jurisdiktionen zu identifizieren und ein Bündel an Maßnahmen zu entwickeln, um die Integrität des Binnenmarktes vor diesen zu schützen. Dies beinhaltet die Möglichkeit, die Tätigkeiten von europäischen Finanzinstituten mit oder in diesen Staaten zu begrenzen.
(PM BMF vom 24.4.2013)
Zu den regulatorischen Auswirkungen des Vorschlags der 4. EU-Geldwäsche-RL vgl. Zentes/ Glaab, BB 2013, 707.

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