EU-Kommission: Deutschland im Streit um Vorratsdatenspeicherung verklagt
Im Streit um Vorratsdatenspeicherung hat die Kommission am 31.5.2012 vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage gegen Deutschland eingereicht.
Die Kommission schlägt vor, gegen Deutschland ein tägliches Zwangsgeld in Höhe von 315.036,54 Euro für jeden Tag ab dem Urteil des Gerichtshofs zu verhängen. Deutschland hat die EU-Richtlinie aus dem Jahr 2006 noch immer nicht umgesetzt. Mehr als zwei Jahre nachdem das BVerfG das nationale Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie zur Vorratsspeicherung von Daten aufgehoben hat, ist Deutschland der Richtlinie immer noch nicht nachgekommen. Im Oktober 2011 forderte die Kommission Deutschland auf, diesen Verstoß gegen EU-Recht zu beenden. Am 26.3.2012 wies die Kommission darauf hin, dass sie den Gerichtshof auffordern würde, Geldstrafen zu verhängen, sollte der nächste Verfahrensschritt - die Anrufung des Gerichtshofs - gerechtfertigt sein. Seitdem haben die deutschen Behörden noch nicht mitgeteilt, inwiefern und wann sie neue Rechtsvorschriften zur vollständigen Umsetzung der Richtlinie erlassen werden. Die Kommission hat deutlich gemacht, dass ein System der Datensicherung („Quick Freeze Plus"), wie es derzeit in Deutschland diskutiert wird, nicht als vollständige Umsetzung der Richtlinie anzusehen wäre. Die Richtlinie hätte ursprünglich bis zum 15.9.2007 in innerstaatliches Recht umgesetzt sein müssen.
(PM EU-Kommission vom 31.5.2012)