EU-Kommission: Deutschland erneut wegen VW-Gesetz verklagt
Weil Deutschland das EuGH-Urteil vom 23.10.2007 - Rs. C-122/05, BB 2007, 2423 - zum VW-Gesetz nicht vollständig umgesetzt hat, zieht die EU-Kommission erneut vor Gericht. Zugleich beantragte die Kommission tägliche Strafgelder gegen Deutschland, bis das Urteil korrekt umgesetzt ist.
Der Gerichtshof hatte 2007 einige Bestimmungen des Gesetzes zur Privatisierung von Volkswagen von 1960 für nicht vereinbar mit dem Unionsrecht erklärt. Der Gerichtshof hatte festgestellt, dass die Bestimmungen dem deutschen Staat (dem Land Niedersachsen und unter Umständen auch dem Bund) ungerechtfertigte Sonderrechte verleihen, und dass Deutschland damit gegen die Kapitalverkehrsfreiheit in der EU verstößt.
Deutschland hat dieses Urteil bislang nicht vollständig umgesetzt. Im Dezember 2008 ist zwar ein Gesetz zur Änderung des VW-Gesetzes in Kraft getreten. Damit wurden die obligatorische Vertretung der öffentlichen Hand im VW-Aufsichtsrat und die Stimmrechtsbeschränkung auf 20 Prozent aufgehoben, die Sperrminorität von 20 Prozent für das Land Niedersachsen blieb jedoch unangetastet. Es wurde auch keine Änderung an dem Teil der Satzung von VW vorgesehen, der dem VW-Gesetz entsprechende Vorschriften zur Mehrheitsbeschlussfassung vorsieht und die vom Gerichtshof im vorliegenden Fall als staatliche Maßnahme eingestuft wurden. Beide Punkte wurden in der Folge durch die Änderungen des VW-Gesetzes nicht ausgeräumt.
Die Kommission beantragte nun Strafgelder von 31.114,72 Euro täglich für den Zeitraum vom ersten Urteil des Gerichtshofes bis zu dessen Befolgung durch Deutschland bzw. bis zum zweiten Urteil, falls dieses vorher ergeht, und in Höhe von 282.725,10 Euro täglich für den Zeitraum vom zweiten Urteil bis zu dem Zeitpunkt, an dem Deutschland das VW-Gesetz mit dem EU-Recht in Einklang gebracht hat.
(PM EU-Kommission vom 24.11.2011)