BGH: Deutsches Stiftungskollisionsrecht – Rückgriff auf die Grundsätze des Internationalen Gesellschaftsrechts
Mit Urteil vom 8.9.2016 – III ZR 7/15 – hat der BGH entschieden: a) Für das Stiftungskollisionsrecht ist auf die Grundsätze des Internationalen Gesellschaftsrechts zurückzugreifen.
b) Das Personalstatut der Stiftung ist auch für die Rechtsstellung als Destinatär und die daraus folgenden Ansprüche maßgeblich.