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Wirtschaftsrecht
28.10.2008
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutsches Rettungspaket für Banken genehmigt

Die EU-Kommission hat im Sinne der im EG-Vertrag festgelegten Beihilferegeln das deutsche Hilfspaket für die Finanzmärkte gebilligt, mit dem Kapital und Garantien für förderberechtigte Finanzinstitute zur Verfügung gestellt wird. In enger Zusammenarbeit mit den deutschen Behörden und nach der Unterbreitung eines umfassenden Auflagenpakets für eingeschränkte Maßnahmen ist die EU-Kommission der Meinung, dass der Plan mit den Kommunikationsleitlinien über staatliche Beihilfen zur Überwindung der gegenwärtigen Finanzkrise übereinstimmt. Das Paket enthält geeignete Mittel zur Behebung der ernsten wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Deutschland, während es unzulässige Wettbewerbsverzerrung vermeidet. Daher ist es mit Art. 87 Abs. 3 lit. b des EG-Vertrags vereinbar. Insbesondere unterstützt das Paket einen nicht diskriminierenden Zugang, ist zeitlich und inhaltlich begrenzt und sieht angemessene Sicherheitsmaßnahmen vor, um Wettbewerbsverzerrung zu minimieren.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 28.10.2008)

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