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Wirtschaftsrecht
15.10.2019
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutsche Rettungsbeihilfe für Condor i. H. v. 380 Mio. Euro genehmigt

Die EU-Kommission hat am 14.10.2019 das Vorhaben Deutschlands, der Charterfluggesellschaft Condor ein befristetes Darlehen in Höhe von 380 Mio. Euro zu gewähren, nach den EU-Beihilfevorschriften geprüft und genehmigt. Folgende Aspekte hat die Kommission berücksichtigt:

- Das Darlehen wird unter strengen Bedingungen in Raten ausgezahlt. So muss Condor seinen Liquiditätsbedarf wöchentlich nachweisen, wobei eine neue Rate nur dann ausgezahlt wird, wenn die vorhandene Liquidität vollständig erschöpft ist.

- Deutschland hat zugesichert, dafür zu sorgen, dass Condor entweder das Darlehen nach sechs Monaten vollständig zurückzahlt oder eine umfassende Umstrukturierung durchführt, um langfristig wieder rentabel zu werden. Diese etwaige Umstrukturierung unterläge einer erneuten Beurteilung und Genehmigung durch die Kommission.

- Die Kommission ist zu dem Ergebnis gelangt, dass die Maßnahme im Interesse der Fluggäste zur ordnungsgemäßen Aufrechterhaltung der Flugdienste beitragen wird. Gleichzeitig führen die strengen Auflagen, die an das Darlehen geknüpft sind, und seine auf sechs Monate begrenzte Laufzeit dazu, dass die möglicherweise durch die staatliche Beihilfe hervorgerufenen Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt bleiben.

(Nachricht EU-Kommission vom 14.10.2019)

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