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Wirtschaftsrecht
06.02.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutsche Regeln für Risikokapital genehmigt

Auf der Grundlage der EG-Beihilfevorschriften hat die EU-Kommission eine deutsche Rahmenregelung genehmigt, mit der mehrere bestehende Risikokapitalprogramme zeitweilig an den Vorübergehenden Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen angepasst werden sollen. Letzterer soll den Zugang zu Finanzierungsmitteln in der gegenwärtigen Finanz- und Wirtschaftskrise erleichtern. Aufgrund der „Bundesrahmenregelung Risikokapital" können bei acht Risikokapitalprogrammen der Bundesländer bis 2010 die Anlagetranchen von maximal 1,5 Mio. Euro auf 2,5 Mio. Euro pro Zwölfmonatszeitraum erhöht werden. Zugleich müssen vorübergehend nur noch 30 statt bisher 50 Prozent der Risikokapitalinvestitionen von privaten Anlegern aufgebracht werden. Die betreffenden Risikokapitalregelungen zielen darauf ab, kleinen und mittleren Unternehmen in frühen Phasen ihrer Entwicklung den Zugang zu Risikokapital zu erleichtern.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 5.2.2009)

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