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Wirtschaftsrecht
19.02.2009
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutsche Hilfe gegen Kreditklemme genehmigt

Die EU-Kommission hat die befristete Regelung Deutschlands zur Ankurbelung der Wirtschaft durch Zinsvergünstigungen genehmigt. Demnach ist die Regelung zulässig, mit der Unternehmen unterstützt werden sollen, die in der derzeitigen Wirtschaftskrise durch die Kreditklemme in Finanznot geraten sind. Die Regelung ermöglicht es Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlichen Förderbanken, Beihilfen in Form von vergünstigten Zinsätzen für Darlehen zu gewähren, die bis zum 31.12.2010 aufgenommen werden.

(Quelle: PM EU-Kommission vom 19.2.2009)

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