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Wirtschaftsrecht
16.08.2013
Wirtschaftsrecht
EU-Kommission: Deutsche Festnetz-Zustellungsentgelte zu hoch

Die Bundesnetzagentur soll ihren Vorschlag zu den Festnetz-Zustellungsentgelten ändern oder zurückzuziehen.


Das hat die Europäische Kommission am 8.8.2013 erneut gefordert.
Die Regulierungsstellen der anderen EU-Mitgliedstaaten unterstützen den Standpunkt der EU-Kommission. Die deutsche Regulierungsbehörde soll ihre vorgeschlagene Berechnungsmethode korrigieren, weil die Entgelte ansonsten auf das Dreifache des EU-Durchschnitts steigen würden. Kommt die Bundesnetzagentur dieser Aufforderung nicht nach, erwägt die EU-Kommission geeignete rechtliche Schritte.


„Nach dem EU-Telekommunikationsrecht sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, die Interessen der Verbraucher in der EU zu schützen und den Binnenmarkt voranzubringen", so Neelie Kroes, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission. „Ein Konzept zur Festlegung von Anrufzustellungsentgelten, das diesen Grundsätzen und Zielen entgegensteht, kann ich nicht gutheißen."
Zustellungsentgelte sind Tarife, die Telekommunikationsnetzbetreiber sich gegenseitig für die Anrufzustellung zwischen ihren Netzen in Rechnung stellen. Diese Kosten werden über die Gesprächstarife letztlich an Verbraucher und Unternehmen auf der Endkundenebene weitergegeben.


(PM EU-Kommission vom 9.8.2013)

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