BaFin : Derivative Finanzinstrumente – Auslegungsentscheidung zum Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht veröffentlicht
In einer Auslegungsentscheidung hat die BaFin konkretisiert, wie bei der Verwendung von derivativen Finanzinstrumenten der Grundsatz der unternehmerischen Vorsicht (Prudent Person Principle) nach § 124 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) zu berücksichtigen ist. Sie richtet sich an die Versicherer,die unter das Aufsichtsregime Solvency II fallen. Das Derivate-Rundschreiben gilt für diese Unternehmen seit Inkrafttreten von Solvency II nicht mehr. Die Auslegungsentscheidung stellt unter anderem das Verhältnis der Regelungen zu versicherungsfremden Geschäften und der Zulässigkeit derivativer Geschäfte (§ 15 Absatz 1 Satz 2 VAG) und zur Verwendung derivativer Finanzinstrumente unter Solvency II (§ 124 Abs. 1 Nr. 5 VAG) klar. Zudem definiert es die Begriffe „effiziente Portfolioverwaltung“ und „effektiver Risikotransfer“.
(Publikation BaFin vom 17.7.2017)