BGH: Dem Insolvenzbeschlag unterliegendes Vermögen des Schuldners
Mit Beschluss vom 26.9.2013 - IX ZB 247/11 - hat der BGH entschieden: Vermögen, das der Schuldner nach der Verfahrenseröffnung aus pfändungs-freiem Arbeitseinkommen angespart und auf ein Konto eines Kreditinstituts eingezahlt hat, unterliegt dem Insolvenzbeschlag.