BGH: Deliktische (Mit-)Haftung eines Kfz-Sachverständigen für Schaden aufgrund mangelhafter Reparatur
Mit Urteil vom 7.7.2020 - VI ZR 308/19 – hat der BGH entschieden: Schaltet sich ein bei dem Versicherer des Schädigers angestellter KfZ-Sachverständiger unter Inanspruchnahme seiner Sachkunde zum Nachteil des Geschädigten in die Reparaturleistung der von diesem mit der Schadensbehebung beauftragten Werkstatt ein, kann dies seine deliktische (Mit-)Haftung für einen auf der mangelhaften Reparatur beruhenden weiteren Schaden begründen.