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Wirtschaftsrecht
18.03.2011
Wirtschaftsrecht
EuGH: Der Entwurf des Übereinkommens zur Schaffung eines Gerichts für europäische Patente und Gemeinschaftspatente ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar

Der Rat der Europäischen Union hat einen Entwurf eines internationalen Übereinkommens zwischen den Mitgliedstaaten, der Europäischen Union und den dem Europäischen Patentübereinkommen angehörenden Drittstaaten über die Schaffung eines für Rechtsstreitigkeiten über europäische Patente und die zukünftigen Gemeinschaftspatente zuständigen Gerichts ausgearbeitet. In seinem Gutachten vom 8.3.2011 - gutachten1/09 - gelangt das Gericht zu dem Ergebnis, dass das geplante Übereinkommen zur Schaffung eines Gerichts für europäische Patente und Gemeinschaftspatente nicht mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Denn das geplante Übereinkommen würde, indem es einem außerhalb des institutionellen und gerichtlichen Rahmens der Union stehenden internationalen Gericht eine ausschließliche Zuständigkeit für die Entscheidung über eine beträchtliche Zahl von Klagen Einzelner im Zusammenhang mit dem Gemeinschaftspatent und zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts in diesem Bereich übertragen würde, den Gerichten der Mitgliedstaaten ihre Zuständigkeiten zur Auslegung und Anwendung des Unionsrechts nehmen. Das Übereinkommen hätte außerdem eine Auswirkung auf die Zuständigkeit des Gerichtshofs, auf die von den nationalen Gerichten zur Vorabentscheidung vorgelegten Fragen zu antworten. Somit verfälschte das Übereinkommen die den Unionsorganen und den Mitgliedstaaten zugewiesenen Zuständigkeiten, die für die Wahrung der Natur des Unionsrechts wesentlich sind. Die Kommission hat das Gutachten des EuGH begrüßt und angekündigt, es im Hinblick auf geeignete Lösungen sehr sorgfältig prüfen zu wollen)

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