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Wirtschaftsrecht
08.12.2017
Wirtschaftsrecht
BGH: Dauerhafte Einrede des Bürgen gegen Gläubiger wegen Uniwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung

Mit Urteil vom 24.10.2017 – XI ZR 362/15 – hat der BGH entschieden: Ein Bürge, dem wegen der Unwirksamkeit der Sicherungsvereinbarung nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB eine dauerhafte Einrede gegen den Gläubiger zustand, kann das von ihm dennoch Geleistete nach § 813 Abs. 1 Satz 1 BGB vom Gläubiger zurückverlangen

 

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