BR: Datenschutz in Swift-Abkommen angemahnt
Der Bundesrat hat die Bundesregierung in seiner Sitzung am 7.5.2010 aufgefordert, bei den Verhandlungen über ein neues Swift-Abkommen auf EU-Ebene für ihn besonders wichtige Eckpunkte des Daten- und Rechtsschutzes zu berücksichtigen. So sei der Anwendungsbereich des Abkommens strikt auf Zwecke der Terrorismusbekämpfung zu beschränken. Die Tatbestandsvoraussetzungen für die Übermittlung von Bankdaten seien eng zu fassen und so auszugestalten, dass Entscheidungen über Übermittlungsanfragen einer Überprüfung durch unabhängige Stellen und Gerichte zugänglich sind. Nicht mehr benötigte Daten müssten umgehend gelöscht werden.
(PM BR vom 7.5.2010)