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Wirtschaftsrecht
12.04.2013
Wirtschaftsrecht
BT: Daten bei Cloud-Diensten

Bundeskriminalamt, Zollkriminalamt und Bundespolizei betreiben laut Bundesregierung „derzeit keine eigenen Anstrengungen zur (zukünftigen) Überwachung, Sicherung und Herausgabe von Daten bei Cloud-Diensten“. Gleiches gilt für die Nachrichtendienste des Bundes sowie für die Bundesnetzagentur und das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, wie aus der Antwort der Bundesregierung (17/12651) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (17/ 12259) hervorgeht. Danach betreibt das Strategie- undForschungszentrumTelekommunikation „eine Studie zur Entwicklung von Cloud-Diensten und deren Auswirkung auf die Sicherheitsbehörden“. Sogenannte Public-Cloud-Anbieter ermöglichen es den Fragestellern zufolge, „von überall – egal ob vom Smartphone, einem Internetcafe im Urlaub oder vom Rechner auf der Arbeit – auf eigene digitale Daten zugreifen zu können“.
(hib-Meldung vom 2.4.2013)

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