: Das neue GmbH-Recht tritt am 1.11.2008 in Kraft
Am 1.11.2008 tritt das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) in Kraft. Damit ist die umfassendste Reform des GmbH-Rechts seit Bestehen des GmbH-Gesetzes von 1892 abgeschlossen. Die grundlegende Modernisierung des GmbH-Rechts orientiert sich an folgenden Maximen: Flexibilisierung und Deregulierung auf der einen Seite, Bekämpfung der Missbrauchsgefahr auf der anderen. Besondere Neuerungen sind das Musterprotokoll für unkomplizierte GmbH-Standardgründungen sowie eine neue GmbH-Variante, die ohne Mindeststammkapital auskommt.
Hinweis der Redaktion: Lesen Sie zum Inkrafttreten des MoMiG in Heft 45 des „Betriebs-Berater" das Editorial von Vetter und den Beitrag von Markwardt zur Kapitalaufbringung nach dem MoMiG.
(Quelle: PM BMJ vom 30.10.2008)