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Wirtschaftsrecht
26.02.2018
Wirtschaftsrecht
BRAK: Das beA im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestags

Auf Einladung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestags hat der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), Ekkehart Schäfer, in der Sitzung des Ausschusses vom 21.2.2018 ein Gespräch über die Probleme des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA), den aktuellen Stand und die Strategie zu dessen Wiederinbetriebnahme geführt. Im Gespräch mit den Ausschussmitgliedern beschrieb Schäfer die Vergabeverfahren, die zur Auswahl von Atos als Auftragnehmerin für die Entwicklung und den Betrieb des beA geführt hatten. Er erläuterte das Projektmanagement, das die BRAK als eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts mit ihren 28 Rechtsanwaltskammern, unter Beratung der adesso AG, zur Realisierung des beA aufgesetzt hat. Schäfer weiter: „Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat in einem dem Gespräch vorausgehenden Bericht gegenüber dem Ausschuss betont, dass das Ministerium der BRAK vertraue. Das freut mich natürlich sehr. Das Ministerium sieht keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf und sei durch die BRAK über alle Vorgänge informiert.“

(Presseerklärung BRAK vom 21.2.2018)

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