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Wirtschaftsrecht
04.03.2014
Wirtschaftsrecht
BGH: Darlehenstilgung als anfechtbare unentgeltliche Leistung

Der BGH hat mit Urteil vom 13.2.2014 - IX ZR 133/13 - wie folgt entschieden: Hat sich der spätere Insolvenzschuldner zur unentgeltlichen lastenfreien Übertragung eines Grundstücks verpflichtet, ist die innerhalb von vier Jahren vor dem Insolvenzantrag erfolgte Ablösung eines bei der Übertragung bestehen gebliebenen Grundpfandrechts selbständig als unentgeltliche Leistung anfechtbar.

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