BGH: Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis
Mit Beschluss vom 3.6.2008 - XI ZR 239/07 - hat der BGH entschieden, dass die bloße Ablösung eines Darlehens grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld durch den Darlehensnehmer darstellt.