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Wirtschaftsrecht
04.07.2008
Wirtschaftsrecht
BGH: Darlehensablösung kein kausales Anerkenntnis

Mit Beschluss vom 3.6.2008 - XI ZR 239/07 - hat der BGH entschieden, dass die bloße Ablösung eines Darlehens grundsätzlich kein kausales Anerkenntnis der Darlehensschuld durch den Darlehensnehmer darstellt.

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