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Wirtschaftsrecht
02.12.2010
Wirtschaftsrecht
BGH: Darlegungs- und Beweislast für positive Fortführungsprognose – Fleischgroßhandel

Mit Urteil vom 18.10.2010 – II ZR 151/09 – hat der BGH entschieden: Macht der Insolvenzverwalter gegen den Geschäftsführer einer GmbH einen Ersatzanspruch nach § 64 Abs. 2 GmbHG a. F. (= § 64 Satz 1 GmbHG n. F.) geltend und beruft er sich dabei auf eine Überschuldung der Gesellschaft i. S. des § 19 InsO in der bis zum 17.10.2008 geltenden Fassung, hat er lediglich die rechnerische Überschuldung anhand von Liquidationswerten darzulegen. Die Darlegungsund Beweislast für eine positive Fortführungsprognose – mit der Folge einer Bewertung des Vermögens zu Fortführungswerten – obliegt dem Geschäftsführer.

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