R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Wirtschaftsrecht
09.02.2009
Wirtschaftsrecht
KG: Darlegungs- und Beweislast bei unstreitigem Kfz-Vorschaden

Mit Urteil vom 31.7.2008 - 12 U 137/08 - hat das KG entschieden: Bei unstreitigem Vorschaden muss der Geschädigte im Einzelnen zu deren Art und deren behaupteter Reparatur vortragen. Kann er dies nicht, weil er ein Fahrzeug mit - behobenem - Vorschaden erworben hat, hierüber aber weder eine Reparaturrechnung noch sonstige Nachweise mit dem Fahrzeug übergeben wurden, so geht dies im Streitfall zu seinen Lasten.

stats