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Wirtschaftsrecht
11.10.2012
Wirtschaftsrecht
BGH: D&O-Versicherung - zur Anzeigepflicht einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung

Mit Urteil vom  12.9.2012 - IV ZR 171/11  hat der BGH entschieden: Für die Anzeigepflicht bei einer nicht veranlassten Gefahrerhöhung enthalten die All-gemeinen Versicherungsbedingungen für die Vermögensschaden-Haftpflichtver-sicherung von Unternehmensleitern und Leitenden Angestellten (ULLA) eine ab-schließende Regelung, die einen Rückgriff auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 27, 28 VVG a.F. ausschließt.

 

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