BPatG: DDR-Staatssymbol nicht als Marke geschützt
Das Bundespatentgericht entschied am 21.7.2008 - 26 W (pat) 69/05 - , dass das DDR-Staatssymbol mit Hammer, Zirkel und Ährenzkranz nicht als Marke geschützt werden kann. Die Marke war für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen, was das Gericht als Verstoß gegen die guten Sitten ansah.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1685-3