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Wirtschaftsrecht
30.07.2008
Wirtschaftsrecht
BPatG: DDR-Staatssymbol nicht als Marke geschützt

Das Bundespatentgericht entschied am 21.7.2008 - 26 W (pat) 69/05 - , dass das DDR-Staatssymbol mit Hammer, Zirkel und Ährenzkranz nicht als Marke geschützt werden kann. Die Marke war für verschiedene Waren und Dienstleistungen eingetragen, was das Gericht als Verstoß gegen die guten Sitten ansah.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1685-3

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