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Wirtschaftsrecht
23.06.2008
Wirtschaftsrecht
: Bundestag bereitet Weg für effektiven Rechtsschutz in Europa

Der Deutsche Bundestag hat am 20.6.2008 ein Gesetz zu besseren Durchsetzung von Forderungen innerhalb der EU verabschiedet. Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung" werden die deutschen Ausführungsbestimmungen für zwei EG-Verordnungen geschaffen - der Verordnung zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens und der Verordnung zur Einführung eines europäischen Verfahrens für geringfügige Forderungen. Neben diesen Ausführungsvorschriften enthält das neue Gesetz einige zivilprozessuale Bestimmungen zur Vereinfachung und Beschleunigung von Zustellungen in EU-Mitgliedstaaten und Nicht-Mitgliedstaaten.

Die Ausführungsbestimmungen werden zeitgleich mit den jeweiligen EU-Verordnungen in Kraft treten. Das Europäische Mahnverfahren gilt ab dem 12.12.2008, das europäische Verfahren für geringfügige Forderungen ab dem 1.1.2009.

(Quelle: PM BMJ vom 20.6.2008)

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