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Wirtschaftsrecht
27.08.2012
Wirtschaftsrecht
BT: Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie für Industrieemissionen vor

Die Bundesregierung will die gesetzlichen Regelungen für Industrieemissionen an europäisches Recht anpassen. Dazu hat die Regierung einen Gesetzentwurf (17/10486) zur Umsetzung der europäischen Richtlinie für Industrieemissionen vorgelegt. Die Richtlinie 2010/75/EU, die im November 2010 vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat verabschiedet wurde, ist das zentrale europäische Regelwerk fr die Zulassung und für den Betrieb von Industrieanlagen. Mit dem neuen Gesetz sollen u. a. Regelungen zur Anwendung europäischer Emissionsstandards beschlossen werden. Ziel der europaweiten Regelung ist es, Ungleichheiten bei der Festlegung von Emissionsgrenzwerten entgegenzuwirken, um damit fairere Wettbewerbsbedingungen zwischen den EU-Staaten zu schaffen. Künftig sollen zudem strengere Auflagen fr die Genehmigung und überwachung von Industrieanlagen gelten.Betreiber von Industrieanlagen werden entsprechend den europäischen Vorgaben in Zukunft verpflichtet, bei der Stilllegung der Anlagen den ursprünglichen Zustand von Boden und Grundwasser wiederherzustellen. Dieser Ausgangszustand soll vorab im Rahmen des Genehmigungsverfahrens festgelegt werden. Außerdem enthält das Gesetz weitere neue Vorgaben wie etwa Unterrichtungspflichten für die Betreiber von Anlagen ebenso wie neue Regelungen für Behörden etwa bei Unfällen mit erheblichen Umweltauswirkungen. (hib-Meldung vom 27.8.2012)

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