: Bundesregierung beschließt OGAW-IV-Umsetzungsgesetz
Die Bundesregierung hat am 15.12.20010 den Entwurf für ein Gesetz zur Umsetzung der neugefassten Investmentfonds-Richtlinie (OGAW-IV-Umsetzungsgesetz) beschlossen. Die Richtlinie zielt darauf, die Effizienz des Investmentfondsgeschäfts zu erhöhen und den Anbietern von Fondsprodukten attraktive und wettbewerbsfähige Rahmenbedingungen zu bieten. Für Fondsanleger werden EU-weit einheitlich hohe Schutzstandards geschaffen. Der Gesetzentwurf beinhaltet die Umsetzung der neugefassten europäischen Investmentfonds-Richtlinie 2009/65/EG (sog. „OGAW IV-Richtlinie", Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) im Investmentgesetz (InvG), die zum 1.7.2011 in nationales Recht umzusetzen ist. Aufgrund einer vergleichbaren Interessenlage sollen die Vorschriften auch für nicht durch die OGAW IV-Richtlinie harmonisierte Fonds (sog. „Nicht-OGAW-Fonds", z.B. Offene Immobilienfonds) Anwendung finden. Der Gesetzesentwurf enthält zudem steuerliche Maßnahmen.