: Bundesregierung beschließt Novelle des VW-Gesetzes
Das Bundeskabinett hat am 27.5.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des VW-Gesetzes beschlossen. Der EuGH hatte am 23.10.2007 entschieden, dass zwei Regelungen des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen: das Zusammenspiel von Höchststimmrechten und Mehrheitserfordernis sowie die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand. Mit der Novelle soll die Beschränkung des Stimmrechts aufgehoben werden, die durch das Höchststimmrecht von 20 Prozent begründet wird. Es bleibt aber dabei, dass bedeutsame Entscheidungen in der Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 80 % Prozent plus einer Aktie getroffen werden müssen. Zudem werden die gesetzlichen Entsendungsrechte der öffentlichen Hand entfallen. Es bleibt bei der allgemeinen aktienrechtlichen Regelung, wonach durch Satzung Entsendungsrechte für ein Drittel der Aufsichtsratsmitglieder der Aktionäre, im Fall der VW-AG also für bis zu drei Aufsichtsräte eingeräumt werden können. Die Entsendungsrechte der öffentlichen Hand werden dementsprechend durch die Satzung der VW-AG geregelt.
(Quelle: PM BMJ vom 27.5.2008)