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Wirtschaftsrecht
23.02.2009
Wirtschaftsrecht
Kabinett: Bundesregierung beschließt Ergänzungen zum FMStG

Das Kabinett hat in seiner Sitzung am 18.2.2009 den Entwurf für ein Gesetz zur weiteren Stabilisierung des Finanzmarkts (Finanzmarktstabilisierungsergänzungsgesetz - FMStErgG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht vor allem Verbesserungen bei den Begleitregelungen im Gesellschaftsrecht vor, damit die Stabilisierungsmaßnahmen zukünftig schneller greifen können. Diese Änderungen gelten nur für Unternehmen, die die Leistungen des Stabilisierungsfonds in Anspruch nehmen wollen. Weiterhin schafft der Gesetzentwurf eine Möglichkeit, als „Ultima ratio" Anteile an einem Unternehmen des Finanzsektors und Wertpapierportfolien gegen angemessene Entschädigung zu verstaatlichen. Die Enteignung ist nur zulässig, wenn andere rechtlich und wirtschaftlich zumutbare Lösungen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität nicht zur Verfügung stehen. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Möglichkeit, ein Enteignungsverfahren einzuleiten, endet am 30.6.2009. 

(Quelle: PM BMF vom 18.2.2009)

Hinweis der Redaktion: Dazu demnächst ein Überblick von Brück/Schalast/Schanz im Anschluss an ihren Beitrag in BB 2008, 2526.

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