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Wirtschaftsrecht
08.05.2008
Wirtschaftsrecht
: Bundesratsentwurf eines Kreditnehmerschutzgesetzes

Der Bundesrat hat am 25.4.2008 beschlossen, den Entwurf eines Gesetzes zur Begrenzung der Risiken des Kreditverkaufs (Kreditnehmerschutzgesetz) beim Bundestag einzubringen. Ziel des Gesetzes ist es, den Schutz von Schuldnern bei Forderungsverkäufen durch Banken zu verbessern und die Transparenz zu stärken.

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