: Bundesrat verabschiedet Vergaberechtsreform
Am 13.2.2009 hat der Bundesrat dem Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts zugestimmt, das den Bundestag bereits am 19.12.2008 des vergangenen Jahres passiert hatte. Es werden damit die Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§§ 97 ff. GWB) über die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge ab 206.000 Euro und öffentlicher Bauaufträge ab etwa 5,3 Mio. Euro dem europäischen Recht
angepasst und im Sinne der Praxis effizienter gestaltet. Zur Verbesserung des Zugangs mittelständischer Unternehmen zu öffentlichen Aufträgen sieht das Gesetz eine Verpflichtung vor, große Aufträge in Lose aufzuteilen, auf die auch kleine und mittlere
Unternehmen erfolgreich anbieten können (§ 97 Abs. 3).
(Quelle: PM forum vergaberecht e. V. vom 13.2.2009)