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Wirtschaftsrecht
26.09.2008
Wirtschaftsrecht
: Bundesrat unterstützt geplantes VW-Gesetz

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die geplanten Änderungen im Gesetz zum Volkswagenkonzern. Die Bundesregierung hatte den Ländern ihren Gesetzentwurf zur Stellungnahme vorgelegt. Diese äußern jedoch keinerlei Änderungswünsche an der Vorlage.

Mit dem Entwurf setzt die Bundesregierung ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Oktober 2007 um. Der EUGH hatte kritisiert, dass bestimmte Vorschriften des VW-Gesetzes gegen europäisches Recht verstoßen. Der Regierungsentwurf hebt nun die beanstandeten Regelungen auf. Hierzu gehören die Sonderrechte für den Bund und das Land Niedersachsen, je zwei Vertreter in den Aufsichtsrat zu entsenden, ebenso das Höchststimmrecht, nach dem kein Aktionär mehr als 20 Prozent der Stimmrechte ausüben durfte. Unverändert bleibt es jedoch dabei, dass die Hauptversammlung in bestimmten Fällen mit einer erhöhten Mehrheit von über 80 Prozent der Stimmen beschließen muss. Damit behält das Land Niedersachsen mit seinem Anteil von etwas mehr als einem Fünftel weiterhin seine Sperrminorität.

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