: Bundesrat beschließt Gesetzesinitiative gegen Berufskläger im aktienrechtlichen Verfahren
Der Bundesrat hat am 14.3.2008 eine Gesetzesinitiative des baden-württembergischen Justizministers Prof. Dr. Ulrich Goll und seines sächsischen Kollegen Geert Mackenroth beschlossen. Das Klagerecht des Aktionärs soll nicht länger von einer kleinen Gruppe systematisch vorgehender Berufskläger missbraucht werden können. Der Gesetzentwurf sieht vor, den Instanzenzug in diesen aktienrechtlichen Streitigkeiten zu verkürzen und damit das Verfahren wesentlich zu beschleunigen. Die Verfahren sollen künftig in erster Instanz beim OLG beginnen. Auch im gesonderten Freigabeverfahren soll das OLG in erster und letzter Instanz entscheiden.
(Quelle: PM des baden-württembergischen Justizministeriums vom 14.3.2008)