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Wirtschaftsrecht
05.11.2008
Wirtschaftsrecht
: Bundeskabinett stärkt Verbraucherschutz

Das Bundeskabinett hat am 5.11.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht beschlossen. Mit diesem Gesetz werden die genannten Richtlinien in nationales Recht umgesetzt. Das Gesetz muss noch vom Deutschen Bundestag beraten und verabschiedet werden. Es soll am 31. Oktober 2009 in Kraft treten. Einer Zustimmung des Bundesrates bedarf es nicht.

(Quelle: PM BMJ vom 5.11.2008)

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